Gregor Kretzschmar

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Fachanwalt für Familienrecht, Erfolgreich Lehrgang für Fachanwalt für Erbrecht absolviert

Rechtsanwalt Gregor Kretzschmar ist an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland vertretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Gregor Kretzschmar studierte Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim mit den Schwerpunktbereichen Familien- und Erbrecht und absolvierte seine Referendariat am Landgericht Mannheim.

Rechtsanwalt Gregor Kretzschmar ist seit dem Jahre 2014 fast ausschließlich in den Rechtsgebieten Familien- und Erbrecht tätig.

Schwerpunkte der anwaltlichen Vertretung im Familienrecht sind die Scheidung der Ehe, Unterhaltsangelegenheiten, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinn, sowie Sorgerecht und Umgang.

Schwerpunkte der anwaltlichen Beratung im Erbrecht sind die Gestaltung von Erbverträgen und Testamenten, Erbscheinsverfahren, Nachlasspflegschaften, sowie die Regelung der Unternehmensnachfolge.

Rechtsanwalt Gregor Kretzschmar ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe.

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